Was gilt ab dem 01.05.2022?
Ab dem 1.5.2022 sind keine regelmäßigen Tests mehr vorgesehen. Die Maskenpflicht entfällt. Weiterhin ist das Tragen einer Maske jedoch erlaubt. Wir werden niemanden daran hindern.
Auch über den 30.4.2022 hinaus ist Corona eine ansteckende Krankheit und es sind mindestens 5 Tage Isolation vorgeschrieben. Die Isolation endet, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Liegen Symptome vor, verlängert sich die Isolation entsprechend auf max. 10 Tage. Beachten Sie hierzu bitte den Elternbrief vom 27.04.22 (weiter unten auf dieser Seite) und informieren Sie uns bitte auch weiterhin, wenn Ihr Kind an Corona erkrankt ist.
Die jeweils gültigen Regelungen finden Sie immer auf der Homepage des Kultusministeriums: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html